Aktuelles  

Informieren Sie sich über das
Thema LASERBEHANDLUNG (Refraktive Chirurgie)

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns darauf Sie zu beraten.



 

Aktuelle Stellenangebote  - Stand 05.01.2012

Medizinische/n Fachangestellte/n (Teil-/Vollzeit)   

Anforderungen: Teamfähigkeit, PC-Kenntnisse, gute Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift. Wir bieten Fort- und Weiterbildung im augenärztlichen Bereich.

Bewerbung an: Augenklinik Mühldorf · Stadtplatz 46 · D-84453 Mühldorf

Aktuelles Thema: LASIK kann von der Steuer abgesetzt werden

Basierend auf den Entscheidungen der Oberfinanzverwaltungen Koblenz und Münster, erkennen die Bundesländer eine LASIK-Behandlung als außergewöhnliche Belastung und damit steuerlich absetzbar, an.

Wer sich einer LASIK-Operation unterzieht, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen, ohne Vorlage eines ärztlichen Attests.

Nach der Entscheidung der Oberfinanzverwaltungen, ist eine LASIK-Behandlung eine wissenschaftlich anerkannte Operationsmethode und kann beim Fiskus als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

(Nachzulesen unter Oberfinanzdirektion Koblenz S 2284 A – St 32 3, DB 2006, Seite 1651)

Augenklinik
Mühldorf
Stadtplatz 46 
·
 D-84453 Mühldorf
Tel: +49 8631 9909803 
·
 Fax: +49 8631 13800