Aktuelle Stellenangebote - Stand 05.01.2012
Anforderungen: Teamfähigkeit, PC-Kenntnisse, gute Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift. Wir bieten Fort- und Weiterbildung im augenärztlichen Bereich.
Bewerbung an: Augenklinik Mühldorf · Stadtplatz 46 · D-84453 Mühldorf
Aktuelles Thema: LASIK kann von der Steuer abgesetzt werden
Basierend auf den Entscheidungen der Oberfinanzverwaltungen Koblenz und Münster, erkennen die Bundesländer eine LASIK-Behandlung als außergewöhnliche Belastung und damit steuerlich absetzbar, an.
Wer sich einer LASIK-Operation unterzieht, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen, ohne Vorlage eines ärztlichen Attests.
Nach der Entscheidung der Oberfinanzverwaltungen, ist eine LASIK-Behandlung eine wissenschaftlich anerkannte Operationsmethode und kann beim Fiskus als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
(Nachzulesen unter Oberfinanzdirektion Koblenz S 2284 A – St 32 3, DB 2006, Seite 1651)